Arbeitsunfall
Verletzung oder Tod eines Mitarbeiters, wenn es gegen seinen Willen dazu gekommen ist durch plötzliche und heftige Einwirkung äußerer Einflüsse in der Arbeit oder in direkter Verbindung mit ihr (§ 380 Arbeitsgesetzbuch ).
Verletzung oder Tod eines Mitarbeiters, wenn es gegen seinen Willen dazu gekommen ist durch plötzliche und heftige Einwirkung äußerer Einflüsse in der Arbeit oder in direkter Verbindung mit ihr (§ 380 Arbeitsgesetzbuch ).